Meldegesetz in Ba-Wü: Ich glaube es hackt !

Nochmal: Ich glaube es hackt ?!

Egal wo ich mich anmelde (Zeitungs-Abo, Newsletter, Shopping-Portal, usw.) muss ich vor Abschluss des Vertrages entscheiden, ob meine Daten an Dritte oder zu Werbezwecken weitergegeben werden, was ich i.d.R. verneine.

Die Kommunen in Ba-Wü machen es hier offenbar anders. Die entscheiden im Rahmen eines Meldegesetzes einfach, dass sie die Daten der gemeldeten Bürgen (Anschrift, Titel, etwaige Religionszugehörigkeiten der gemeldeten Einwohner und deren Angehörigen) an Adressbuchverlage und Religionsgemeinschaften weitergeben dürfen und geben zudem den Bürgern eine (in meinen Augen recht kurze Frist) bis zum 15.04. dem überhaupt widersprechen zu können.

Wer es nicht aus den Medien erfährt (wie ich jetzt), wird offenbar nicht von öffentlicher Seite über deren Möglichkeiten und des Bürgers Widerspruchsrecht informiert. Ich kann mich zumindest nicht an ein öffentliches Schreiben oder eine entsprechende Verlautbarung in der Karlsruhe Bürgerzeitung erinnern.

(via KA-News)